Digitale Signaturen,
Intuitiv, rechtsgültig und sicher!
Die digitale Signaturlösung mit einer perfekten Balance zwischen Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit
Eine beispiellose digitale Benutzererfahrung
Welchen Unterschied Connective macht? Wir bieten Ihnen die besten branchenführenden digitalen Signaturmethoden, von einfachen bis hin zu qualifizierten Signaturen, unter Einhaltung von eIDAS, UETA, eSign Act und mehr. Für eine beispiellose digitale Benutzererfahrung ohne Kompromisse bei der Sicherheit.
Die intelligenteste Art, Dokumente zu unterschreiben
Unterschreiben und lassen Sie Ihre Dokumente in nur wenigen einfachen Schritten mit der digitalen Signaturlösung von Connective unterschreiben.
Eine übersichtliche und einfach zu bedienende Schnittstelle
Flexible und erweiterte Funktionalitäten
Das breiteste Spektrum an elektronischen Unterschriftsmethoden
So funktioniert’s
Unterzeichnen Sie Dokumente in wenigen einfachen Schritten – mit der digitalen Signaturlösung von Connective!
Schritt 1
Dokumente vorbereiten
Laden Sie Ihre Dokumente hoch, um sie selbst zu unterzeichnen oder von anderen unterzeichnen zu lassen. Dabei stehen intuitive Funktionen für Freigaben, Vollmachten, Signaturmethoden, die Signaturreihenfolge, rechtliche Hinweise, Ablauffristen usw. zur Verfügung.
Schritt 2
Senden und unterzeichnen
Sie können Dokumente auf beliebigen Geräten in einer WYSIWYS-Umgebung unterzeichnen. Unsere Lösung nutzt fortgeschrittene, qualifizierte und rechtsgültige digitale Signaturen. Während des Signaturvorgangs werden alle Informationen verschlüsselt und digitale Signaturen in das Dokument eingebettet.
Schritt 3
Nachverfolgung
Mit unserem Tool sehen Sie alle Informationen sofort im Überblick. Erinnerungen werden automatisch gesendet, und alle unterzeichneten Dokumente bleiben für künftige Downloads oder Suchvorgänge gespeichert.
Die unterschiedlichen digitalen Signaturenarten verstehen
Gemäß der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) unterscheiden wir 3 Arten von digitalen Signaturen. Laden Sie sich die Analyse der Wirtschaftskanzlei DLA Piper bezüglich der Rechtswirksamkeit unserer eSignatures-Lösung auf globaler Ebene herunter − für Rechtssicherheit gemäß eIDAS, UETA und eSIGN ACT.
Einfache elektronische Signatur
(SES)
-
Die Identität des Unterzeichners wird nicht geprüft
- Der Inhalt kann nach der Unterzeichnung nicht geändert werden
-
Hohe Benutzerfreundlichkeit
Fortgeschrittene elektronische Signatur
(AES)
-
Der Unterzeichner kann mit hoher Wahrscheinlichkeit identifiziert werden
- Der Inhalt kann nach der Unterzeichnung nicht geändert werden
-
Hohe Benutzerfreundlichkeit
Qualifizierte elektronische Signatur
(QES)
-
Der Unterzeichner kann zu 100 % identifiziert werden
- Der Inhalt kann nach der Unterzeichnung nicht geändert werden
-
Hohe Benutzerfreundlichkeit
Einfache, fortgeschrittene, qualifizierte Signaturen
Anders als auf Papier können digitale Transaktionen auf vielerlei Weise unterzeichnet werden. Die einzelnen Methoden unterscheiden sich in ihrer Beweiskraft und Rechtsgültigkeit und jede ist in ihrer Benutzererfahrung einzigartig. Bei Connective können Sie aus einer großen Auswahl an Signaturmethoden wählen − ganz einfach und bequem.
Whitepaper
Der ultimative Leitfaden für digitale Signaturen
Alles, was Sie schon immer über digitale Signaturen wissen wollten und wissen müssen. Einschließlich einer übersichtlichen Checkliste zur Auswahl der richtigen Lösung für Ihr Unternehmen.
Integration in Ihre gängigsten Tools
Neben dem Angebot unserer Lösung als eigenständige Plattform, arbeitet Connective mit vielen Drittanbietern zusammen. Unsere Lösungen sind in umfassende Plattformen integriert, woraus sich interessante Innovationen für Ihr Geschäft ergeben.
Talentsoft
Straffen Sie Ihre HR-Prozesse und optimieren Sie Ihre Produktivität dank der Integration von Connective Smart Documents & eSignatures in den Talentsoft Hub.
Salesforce
Senden Sie Einladungen an Ihre Salesforce-Kontakte und lassen Sie sie jedes beliebige Dokument mit Connective eSignatures digital unterschreiben.
Power Automate (Microsoft)
Integrieren Sie digitale Signaturen ganz einfach in alle Office365-Anwendungen − mit dem Power-Automate-Connector für Connective eSignatures.
Seien Sie 100%ig sicher, dass die Unterschriften auf den unterzeichneten Dokumenten rechtsgültig sind
Dank der Validierungsdienste von Connective für elektronische Signaturen können Sie überprüfen, ob die Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, vertrauenswürdig ist, ob das digitale Zertifikat des Unterzeichners gültig ist und ob die Angaben nach der elektronischen Unterzeichnung nicht verändert wurden.
Das vielseitigste Werkzeug
für elektronische Signaturen
Rechtsverbindlich
Erfüllt strengste Gesetze und Verordnungen wie eIDAS, ETSI, UETA & ESIGN ACT.
Einfache Nachverfolgung
Verfolgen Sie den Fortschritt und Status Ihrer zu unterzeichnenden Dokumente. Bei Bedarf können Sie Erinnerungen senden.
Signaturreihenfolge
Unterzeichner können Dokumente entweder nacheinander in einer bestimmten Reihenfolge (sequenziell), in willkürlicher (paralleler) oder komplexer Reihenfolge unterzeichnen.
Eigenes Branding
Sie gestalten das Benutzererlebnis selbst. Erstellen, unterzeichnen und senden Sie Ihre Dokumente im eigenen Branding.
Auf jedem Gerät
Ganz gleich ob Smartphone, Desktop, Laptop oder Tablet. Unterzeichnen Sie einfach auf dem Gerät Ihrer Wahl!
Nahtlose Integration
Integrieren Sie unsere Lösungen nahtlos über unsere offene API in Ihre vorhandenen Geschäftssysteme wie CRM oder ERP.
Weltklasse-Autohersteller Toyota unterzeichnet seine Verträge digital
Um sowohl Toyota-Händlern als auch ihren Kunden das Leben zu erleichtern, hat Toyota Connective eSignatures in sein CRM-Portal „Sales Power“ integriert. Erfahren Sie mehr über dieses Erfolgsgespann!
„Wenn ich unsere Zusammenarbeit mit Connective und unsere Erfahrung mit digitalen Signaturen im Gesundheitswesen in wenigen Worten zusammenfassen sollte, würde ich sagen: Effizienz, Reaktionsschnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit für unsere Patienten.“
FAQ Elektronische Signaturen
Eine elektronische Signatur oder e-Signatur ist ein Rechtskonzept. Sie ist das elektronische Pendant zur Unterschrift auf Papier und somit rechtsgültig. Sie bestätigt das Einverständnis einer Person mit dem Inhalt und den Bedingungen der (elektronischen) Dokumente, Verträge oder sonstigen Datensätze, die damit unterschrieben werden.
Eine digitale Signatur ist eine kryptografische Technologie. Eine elektronische Signatur, die mit digitaler Signaturtechnologie erstellt wurde, ist das elektronische Äquivalent einer notariellen Papierunterschrift. Digitale Signaturen nutzen die Standards und Verfahren von Public-Key-Infrastrukturen (PKI), um elektronische Daten mit einem kryptografischen Schlüssel zu unterzeichnen.
Eine digitale Signatur garantiert die Integrität des Dokuments, das mit ihr unterzeichnet wird. Der Inhalt solcher Dokumente kann nachträglich nicht geändert werden, ohne dass die Gültigkeit der digitalen Signatur erlischt. Allerdings garantiert eine digitale Signatur nicht immer die Authentifizierung des Senders. Die Identität der Person ist erst dann rechtskräftig bestätigt, wenn ein qualifiziertes Zertifikat die Signatur mit dieser Person verbindet. Diese qualifizierten Zertifikate müssen von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt oder von einer sicheren Signaturerstellungseinheit (wie eID) erzeugt werden.
Die europäische Gesetzgebung zur Regelung von e-Signaturen erkennt diese Unterschiede hinsichtlich digitaler Signaturen an. Werden qualifizierte Zertifikate beigefügt, sind diese digitalen Signaturen nicht abstreitbar, deren Rechtsgültigkeit ist somit gesetzlich garantiert und erfordert keinen Gerichtsentscheid.
Die Rechtskraft und Gültigkeit von elektronischen Signaturen wird in der Verordnung Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, bestätigt, die seit 1. Juli 2016 in Europa in Kraft ist. Die eIDAS-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, da sie eine Verordnung und keine Richtlinie ist.
Gemäß der Analyse der Wirtschaftskanzlei DLA Piper im Juni 2020 erlaubt ein ordnungsgemäß konfiguriertes Connective-eSignatures die Erstellung von elektronischen Signaturen im Sinne von Artikel 3(10) der eIDAS-Verordnung und, abhängig von der vom Kunden oder Benutzer gewählten Signaturmethode, die Erstellung von bestimmten fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen (im Sinne der Artikel 3(11) und 3(12) der eIDAS-Verordnung). Connective hat in seiner eSignatures-Lösung auch Mechanismen vorgesehen, um die langfristige Gültigkeit dieser elektronischen Signaturen zu garantieren, und zwar mittels Integration von Drittanbieter-Zeitstempeln, die von offiziellen Zertifizierungsstellen anerkannt sind. In diesem Zusammenhang, und bei ordnungsgemäßer Konfiguration, erlaubt eSignatures von Connective als elektronische Signaturlösung die Abwicklung von Signaturprozessen, die den Anforderungen an alle elektronischen Signaturen entsprechen, die durch die eIDAS-Verordnung geregelt sind.
Dank der Vielzahl an Signaturmethoden, die von Connective eSignatures unterstützt werden,
kann der Veranlasser des Signaturvorgangs die Einstellungen entsprechend der Zweckmäßigkeit und beabsichtigten Rechtswirkung des jeweiligen elektronischen Dokuments auswählen. Die Wirtschaftskanzlei DLA Piper kommt nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass die eSignatures-Lösung von Connective, zusammen mit ordnungsgemäßen und rechtssicheren Prozessen, die Erstellung elektronischer Signaturen und Datensätze für Transaktionen erlaubt, wie sie in den US-amerikanischen Gesetzen zum E-Commerce festgelegt sind.
Wollen Sie mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie uns. Oder besser gleich testen!
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