FAQ
Rechtssicherheit
Connective eSignatures bietet unter eIDAS anerkannte Signierverfahren an. Die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper hat einen ausführlichen Bericht über die Einhaltung der Bestimmungen von Connective eSignatures verfasst, den Sie hier herunterladen
können.
Ja. Connective eSignatures bietet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne von eIDAS. Je nach der von Ihnen verwendeten Signaturmethode wird eines der drei Verfahren gewählt. Wir verfügen über eine breite Palette verschiedener Signaturverfahren, wie z. B. SMS-OTP, mail-OTP, itsme, beID, iDIN, Swisscom usw. Für weitere Informationen laden Sie bitte unser Whitepaper zu eSignatures hier herunter oder besuchen Sie unsere eSignatures- Produktseite.
Ja. Connective erhielt das TSP-Zertifikat von der Zertifizierungsstelle LSTI, die im Verzeichnis der EU-Kommission der Konformitätsbewertungsstellen geführt wird und berechtigt ist, eIDAS-Audits durchzuführen.
Ja. Connective eSignatures bietet die unter ZertES anerkannten Signierverfahren an. Die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper hat einen ausführlichen Bericht über die Einhaltung der Bestimmungen von Connective eSignatures verfasst, den Sie hier herunterladen
können.
Connective eSignatures erfüllt die ETSI-Normen für XAdES, PAdES und CAdES. Zudem ist Connective eSignatures für die Norm ETSI EN 319 102-1 zertifiziert: „Verfahren zur Erstellung und Validierung von digitalen AdES-Signaturen“.
Folgende Formate sind verfügbar:
ETSI TS 103 171 (v.2.1.1) (XAdES Baseline Profile);
ETSI TS 103 172 (v.2.2.2) (PAdES Baseline Profile);
ETSI TS 103 173 (v.2.2.1) (CAdES Baseline Profile.
Connective eSignatures unterstützt die Langzeitvalidierung von digitalen Signaturen, gemäß dem PAdES-Standard von ETSI (PAdES Teil 4). PAdES berücksichtigt, dass digital signierte Dokumente über viele Jahrzehnte archiviert werden können. Um die Unterschrift in der Zukunft zu validieren und sicherzustellen, dass sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig war, ist eine langfristige Unterschriftenprüfung (Long-Term Validation – LTV) erforderlich. Connective eSignatures kann die Daten, die zur Überprüfung der Gültigkeit der Signatur erforderlich sind, innerhalb des signierten Dokuments speichern. Das bedeutet, dass digitale Signaturen, die mit Connective eSignatures unterzeichnet wurden, auch in ferner Zukunft noch verifiziert werden können, selbst wenn die Public-Key-Infrastruktur, auf der die ursprüngliche Signatur beruhte, nicht mehr vorhanden ist. Alle Informationen, die erforderlich sind, um die Signatur in 10, 20 oder über 30 Jahren zu validieren, sind in der Signatur verfügbar.
Connective eSignatures kann zusammen mit dem signierten PDF einen versiegelten Prüfbericht in einem PDF-Dokument oder in einer XML-Datei bereitstellen, der gemeinsam oder separat archiviert werden kann.
DSGVO
Wenn wir unsere Dienste anbieten, gilt Connective im Allgemeinen als Datenverarbeiter. Aus diesem Grund werden Sie aufgefordert, eine Datenverarbeitungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Connective-Dienste werden standardmäßig über Microsoft Azure in Colocation-Rechenzentren in Europa gehostet. Die von uns genutzten Rechenzentren befinden sich in den Niederlanden (Amsterdam), Irland (Dublin), Frankreich (Paris, Marseille) und der Schweiz (Genf, Zürich).
Connective beauftragt verschiedene Unterauftragsverarbeiter mit der Bereitstellung der Dienste. Diese Unterauftragsverarbeiter sind an der Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten oder Dienste in unseren Lösungen beteiligt. Weitere Einzelheiten und die Angaben der beteiligten Unterauftragsverarbeiter (einschließlich des geltenden Verfahrens, wenn ein neuer Unterauftragsverarbeiter von Connective beauftragt wird) finden Sie in unserem Trust Center.
Je nach den von Ihnen genutzten Dienstleistungen gelten unterschiedliche Speicherfristen für die personenbezogenen Daten. Für einen detaillierten Überblick verweisen wir auf unser Trust Center.
Die Aufbewahrungsdauer der hochgeladenen Dokumente hängt von der Konfiguration ab, die Sie für Ihre Connective-eSignatures-Umgebung gewählt haben, und von der Nutzung der Lösung durch die einzelnen Benutzer. Wir raten unseren Kunden, dafür zu sorgen, dass die zur Unterzeichnung hochgeladenen Dokumente gelöscht werden, sobald das Dokument unterzeichnet ist (oder nach einem bestimmten Zeitraum, wenn sie nicht unterzeichnet wurden). Dies kann durch die Konfiguration einer automatischen Löschung oder durch manuelle Funktionen in Connective eSignatures erreicht werden. Eine solche Konfiguration entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung und verringert das Verarbeitungsrisiko.
Connective verbessert fortlaufend die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Eine ausführliche Beschreibung dieser Maßnahmen finden Sie in unserer TOM-Erklärung, die hier verfügbar ist. Die Zertifizierungen, die wir erhalten haben, sind im Abschnitt über die Einhaltung der Vorschriften in unserem Trust Center aufgeführt.
Erfahrungsgemäß wenden sich Betroffene meist direkt an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen (und Connective fungiert im Allgemeinen als Datenverarbeiter, wenn es seine Dienste anbietet). Wenn wir jedoch eine Anfrage von einer betroffenen Person erhalten, werden wir die betroffene Person so schnell wie möglich identifizieren und den entsprechenden für die Datenverarbeitung Verantwortlichen unverzüglich informieren. Unsere Lösungen umfassen verschiedene Funktionen, die es den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ermöglichen, die jeweilige Anfrage zu bearbeiten. Darüber hinaus steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter für weitere Fragen zur Verfügung.
Als unser Kunde werden Sie im Falle eines Datenschutzverstoßes unverzüglich informiert. Connective hat ein Verfahren für Datenschutzverletzungen eingeführt, das eine sofortige Weiterverfolgung gewährleistet, wenn diese Umstände eintreten.
Sicherheit
Ja, Connective verschlüsselt die „Daten im Ruhezustand“ und die „Daten in der Übertragung“ unter Verwendung von Industriestandards.
Ja, Connective führt regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) Penetrationstests (PEN-Tests) für seine Dienste und Produkte durch.
Grundlegende Authentifizierung mit Benutzername und Passwort ODER über MTLS unter Verwendung eines Client-Zertifikats
Ja. Connective führt regelmäßig PEN-Tests durch. Auf Anfrage können wir Ihnen weitere relevante Informationen zur Verfügung stellen, die für Sie, je nach Ihren Bedürfnissen, ausreichen werden. Wenn Sie jedoch weitere Sicherheitstests durchführen möchten, ist dies nach Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Sicherheitsbewertung möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.
Funktionen
Nein. Connective kann nicht als Archivierungslösung betrachtet werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Dokumente in Ihrem bevorzugten CRM- oder DMS-System zu archivieren oder einen unserer Archivierungspartner zu nutzen, deren Lösungen sich problemlos in Connective eSignatures integrieren lassen (z. B. Doccle, Zefort).
Ja, Connective verschlüsselt die „Daten im Ruhezustand“ und die „Daten in der Übertragung“ unter Verwendung von Industriestandards.
Prüfprotokolle werden 365 Tage lang oder länger gespeichert, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Als Unterzeichner: Nein, Sie benötigen kein Konto, um Dokumente zu unterzeichnen.
- Als Initiator: Je nachdem, wie Ihr Unternehmen Connective eSignatures nutzt, benötigen Sie möglicherweise ein Konto.
- Als Genehmigender: JA
- Als Administrator: JA
Jede elektronische Signatur enthält einen Zeitstempel, der von einer externen Zeitstempelstelle ausgestellt wurde. Er enthält das genaue Datum und die Uhrzeit der Unterschrift. Aus Gründen der Kontinuität haben wir verschiedene Anbieter von Zeitstempeln beauftragt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen in diesen FAQs dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Connective übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Wenn Sie Fragen zum Inhalt oder zu den Aussagen haben oder wissen möchten, ob die Lösungen von Connective den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entsprechen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten in Ihrer Region.
Ihr kompletter Leitfaden über das auf elektronische Signaturen anwendbare Recht der Vereinigten Staaten und Europas
Einschließlich einer Bewertung durch die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper, die sich auf Connective eSignatures in Bezug auf eIDAS, UETA, eSign Act, ZertES, Hongkong-Recht und Singapur-Recht konzentriert.