Connective - FAQ

Hier finden Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die umfassende Nutzung digitaler Technologien, wie Mobile Computing, Cloud-Dienste und elektronische Signaturen, hat die Marktdynamik, in der sich Unternehmen heute bewegen, grundlegend verändert. Dieser Fortschritt hat Unternehmen dazu gezwungen, Ergebnisse schneller und einfacher zu liefern. Letzteres erfordert, dass sie ihren Kunden und Mitarbeitern alle Hindernisse aus dem Weg räumen, die ihre Geschäftstätigkeiten stören.

Digitales Transaktionsmanagement nutzt diese Technologien, um Unternehmen zu befähigen, den gesamten Prozess der Erstellung, Verwaltung und Unterzeichnung jeder Art von Vereinbarung digital abzuwickeln und zu steuern. Dank DTM erübrigen sich die Störfaktoren, die meist mit Transaktionen einhergehen, an denen Menschen, Workflows, Papierarbeit, Dokumentenverarbeitung, Datenspuren und Unterschriften beteiligt sind, und es können Prozesse eingerichtet werden, die schneller, einfacher, bequemer, rechtsgültig und noch sicherer sind.

Eine elektronische Signatur oder e-Signatur ist ein Rechtskonzept. Sie ist das elektronische Pendant zur Unterschrift auf Papier und somit rechtsgültig. Sie bestätigt das Einverständnis einer Person mit dem Inhalt und den Bedingungen der (elektronischen) Dokumente, Verträge oder sonstigen Datensätze, die damit unterschrieben werden.

Eine digitale Signatur ist eine kryptografische Technologie. Eine elektronische Signatur, die mit digitaler Signaturtechnologie erstellt wurde, ist das elektronische Äquivalent einer notariellen Papierunterschrift. Digitale Signaturen nutzen die Standards und Verfahren von Public-Key-Infrastrukturen (PKI), um elektronische Daten mit einem kryptografischen Schlüssel zu unterzeichnen.

Eine digitale Signatur garantiert die Integrität des Dokuments, das mit ihr unterzeichnet wird. Der Inhalt solcher Dokumente kann nachträglich nicht geändert werden, ohne dass die Gültigkeit der digitalen Signatur erlischt. Allerdings garantiert eine digitale Signatur nicht immer die Authentifizierung des Senders. Die Identität der Person ist erst dann rechtskräftig bestätigt, wenn ein qualifiziertes Zertifikat die Signatur mit dieser Person verbindet. Diese qualifizierten Zertifikate müssen von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt oder von einer sicheren Signaturerstellungseinheit (wie eID) erzeugt werden.

Die europäische Gesetzgebung zur Regelung von e-Signaturen erkennt diese Unterschiede hinsichtlich digitaler Signaturen an. Werden qualifizierte Zertifikate beigefügt, sind diese digitalen Signaturen nicht abstreitbar, deren Rechtsgültigkeit ist somit gesetzlich garantiert und erfordert keinen Gerichtsentscheid. Siehe auch: „Sind elektronische Signaturen von Connective in Europa rechtsgültig?“

Die Rechtskraft und Gültigkeit von elektronischen Signaturen wird in der Verordnung Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, bestätigt, die seit 1. Juli 2016 in Europa in Kraft ist. Die eIDAS-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, da sie eine Verordnung und keine Richtlinie ist.

Gemäß der Analyse der Wirtschaftskanzlei DLA Piper im Juni 2020 erlaubt ein ordnungsgemäß konfiguriertes Connective-eSignatures die Erstellung von elektronischen Signaturen im Sinne von Artikel 3(10) der eIDAS-Verordnung und, abhängig von der vom Kunden oder Benutzer gewählten Signaturmethode, die Erstellung von bestimmten fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen (im Sinne der Artikel 3(11) und 3(12) der eIDAS-Verordnung). Connective hat in seiner eSignatures-Lösung auch Mechanismen vorgesehen, um die langfristige Gültigkeit dieser elektronischen Signaturen zu garantieren, und zwar mittels Integration von Drittanbieter-Zeitstempeln, die von offiziellen Zertifizierungsstellen anerkannt sind. In diesem Zusammenhang, und bei ordnungsgemäßer Konfiguration, erlaubt eSignatures von Connective als elektronische Signaturlösung die Abwicklung von Signaturprozessen, die den Anforderungen an alle elektronischen Signaturen entsprechen, die durch die eIDAS-Verordnung geregelt sind.

Dank der Vielzahl an Signaturmethoden, die von Connective eSignatures unterstützt werden,
kann der Veranlasser des Signaturvorgangs die Einstellungen entsprechend der Zweckmäßigkeit und beabsichtigten Rechtswirkung des jeweiligen elektronischen Dokuments auswählen. Die Wirtschaftskanzlei DLA Piper kommt nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass die eSignatures-Lösung von Connective, zusammen mit ordnungsgemäßen und rechtssicheren Prozessen,
die Erstellung elektronischer Signaturen und Datensätze für Transaktionen erlaubt, wie sie in den US-amerikanischen Gesetzen zum E-Commerce festgelegt sind.

Wir unterstützen sowohl Microsoft Windows (XP, 7, 8 und 10) als auch Mac OS X (El Capitan & Yosemite). Außerdem hat unsere Connective-eSignatures-Lösung ein Responsive Webdesign und funktioniert somit auch auf Apple iPads und Android-Tablets. Unsere dedizierten Anwendungen unterstützen sowohl iOS- als auch Android-Geräte

Für Windows:

Internet Explorer
Microsoft Edge
Mozilla Firefox
Google Chrome

Für Mac OS

Safari
Mozilla Firefox
Google Chrome

Der Support für jeden Browser wird auf die letzten zwei Vorgängerversionen erweitert.

Nein. Die eSignatures-Lösungen von Connective funktionieren nach dem Zero-Footprint-Prinzip, es ist also keine Installation von zusätzlicher Middleware erforderlich. Bei der ersten Nutzung von Connective eSignatures wird eine kleine Erweiterung zu Ihrem Browser hinzugefügt und schon kann’s losgehen! Keine Aktualisierungen, Treiber-Installationen oder unsichere Java-Prozesse.

Das hängt von der Art der Signatur ab, die Sie verwenden wollen. Eine einfache, handschriftliche Unterschrift kann ganz einfach mit der Maus oder dem Touchpad geschrieben werden. Wenn Sie allerdings eine qualifizierte fortgeschrittene e-Signatur mit Ihrer eID tätigen wollen, brauchen Sie einen eID-Kartenleser. Connective unterstützt die gängigsten PC/SC-Chipkartenleser.

Außerdem pflegen wir eine stetig wachsende Zahl von Partnerschaften, um Kompatibilität mit einer großen Auswahl an Soft- und Hardware zu garantieren. Zu diesen Partnern gehören: Vasco, OpenTrust, Microsoft Pinpoint, CertEurope, K-Sign, GlobalSign, QuoVadis, Topaz Systems, SafeNet, Wacom, StepOver und Option.

Digitales Transaktionsmanagement nutzt diese Technologien, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, den gesamten Prozess der Erstellung, Verwaltung und Unterzeichnung jeder Art von Vereinbarung digital abzuwickeln und zu steuern. Dank DTM erübrigen sich die Störfaktoren, die meist mit Transaktionen einhergehen, an denen Menschen, Workflows, Papierarbeit, Dokumentenverarbeitung, Datenspuren und Unterschriften beteiligt sind, und es können Prozesse eingerichtet werden, die schneller, einfacher, bequemer, rechtsgültig und noch sicherer sind.