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Die elektronische Unterzeichnung eines Mietvertrags
Damit die Mieter so schnell wie möglich die gemietete Wohnung nutzen können, ist die Unterzeichnung des Mietvertrags von entscheidender Bedeutung. Auch für den Vermieter bzw. den beauftragten Immobilienmakler ist dies sehr wichtig. Um den Vertragsabschluss einfacher zu gestalten, bietet Connective die elektronische Unterzeichnung des Mietvertrags an.
Die elektronische Unterzeichnung eines Mietvertrags:
rechtssicher und zuverlässig
Die elektronische Signatur ermöglicht seit nunmehr über 20 Jahren das rechtssichere Unterzeichnen von Dokumenten. Das französische Gesetz vom 13. März 2000 hat bestimmt, dass die elektronische und die handschriftliche Unterschrift die gleiche Rechtswirksamkeit haben. Und obwohl es eine Weile gedauert hat, bis sich dieses neue Verfahren durchgesetzt hat, wird es heute im geschäftlichen Verkehr täglich eingesetzt.
Dies ist ein echter Fortschritt und eine große Hilfe für Vermieter und Mieter, die sich durch das ALUR-Gesetz (französisches Gesetz Nr. 2014-366 von 24. März 2014 für den Zugang zu Wohnraum und renovierte Stadtplanung) gezwungen sehen, sehr viele Dokumente und Anhänge zur Vervollständigung der Mietvertragsunterlagen zusammenzustellen.
So kann die elektronische Unterzeichnung eines Mietvertrags das Gewicht der Unterlagen verringern und gleichzeitig den Abschluss des Vertrags auf rechtssichere Weise erleichtern.
So funktioniert die elektronische Unterzeichnung
von Mietverträgen
Heute werden mehr denn je viele Formalitäten online erledigt. Auch wenn eine Besichtigung der Wohnung mit dem zukünftigen Mieter unerlässlich erscheint, erfordern die notwendigen Formalitäten, die beim Abschluss eines Mietvertrags zu regeln sind, nicht unbedingt eine persönliche Anwesenheit. Bei einem Mietvertrag kann die eigenhändige Unterschrift durch eine e-Signatur (qualifizierte elektronische Signatur) ersetzt werden. Dabei ist folgender Ablauf einzuhalten:
Der Mietvertrag wird durch den Eigentümer, Makler oder Vermieter erstellt
Die offizielle Urkunde wird über das Internet versendet
Der Mieter erhält die Urkunde per E-Mail und kann einfach auf den bereitgestellten Link klicken
Er überprüft die Informationen (Adresse, Namen, Datum des Mietvertrags, Mietbedingungen ...)
Der Mieter gibt durch Ankreuzen eines Kästchens am Ende des Dokuments seine Zustimmung
Die Authentifizierung des Unterzeichners erfolgt durch einen per SMS erhaltenen Code
Die Bestätigung erfolgt durch einen Klick auf „Unterzeichnen“.
Das Ganze dauert nur wenige Minuten. Anschließend erhält jede Partei das unterzeichnete digitale Dokument per E-Mail. Außerdem kann der Mietvertrag im passwortgeschützten Bereich der Anwendung des Anbieters von elektronischen Signaturen gespeichert werden. Nach jeder unterzeichneten Urkunde erhalten die Unterzeichner ein entsprechendes digitales Signaturzertifikat.
Können Anhänge zum Mietvertrag elektronisch unterzeichnet werden?
Für den Mietvertrag, ob digital oder nicht, sind zahlreiche Anlagen erforderlich, die ebenfalls unterschrieben werden müssen. Auch diese können digital unterschrieben werden. Dies betrifft zahlreiche Dokumente.
Die Bürgschaftserklärung
Erst seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Signatur für Bürgschaftserklärungen zulässig. Dies ist insbesondere möglich, seit die Verpflichtung, die Erklärung handschriftlich auszufüllen, aufgehoben wurde. Der Bürge kann die Erklärung über die selbstschuldnerische Bürgschaft also schnell unterschreiben, was ein Vorteil ist, wenn die Bürgen nicht vor Ort sind. Bisher mussten die Dokumente per Post versandt werden, was zu Verzögerungen beim Einzug führte und das Ganze komplizierter gestaltete.
Das Übergabeprotokoll
Oft ist es viel einfacher, das Übergabeprotokoll vor Ort zu unterschreiben, wenn es in Anwesenheit der Mieter bei der Schlüsselübergabe erstellt wird. Dies ist umso einfacher, wenn die Angaben von Hand schriftlich eingetragen werden. Auf diese Weise können sie schnell und direkt vor Ort aufgeschrieben werden.
Es kann sich jedoch auch lohnen, das Übergabeprotokoll sauber in digitaler Form zu erstellen. Dadurch erhält man ein lesbares und klares Dokument, das man leicht unterschreiben und auf einem USB-Stick oder im Computer speichern kann. In diesem Fall ist es durchaus möglich, das Übergabeprotokoll elektronisch zu unterschreiben. Es hat dann dieselbe Rechtswirksamkeit wie ein Übergabeprotokoll in Papierform.
Warum sollte man einen Mietvertrag elektronisch unterschreiben?
Elektronische Unterschriften sind für alle Beteiligten eine sehr vorteilhafte Lösung, um einen Mietvertrag abzuschließen.
Auch der Vermieter kann beruhigt sein, da die meisten Mietschutzversicherungen die elektronische Signatur akzeptieren.
Man kann Zeit und Geld sparen
Wenn Sie nicht gerade das handschriftliche Übergabeprotokoll in Ihren Computer einscannen möchten, erspart Ihnen das digitale Verfassen, Versenden und Unterzeichnen von Mietverträgen das Hin- und Herschicken, den Postweg und zeitraubende Termine
Sie tun etwas für die Umwelt
Die elektronische Signatur vermeidet die vielen Ausdrucke auf Papier
Die Unterschrift ist rechtssicher
Die sichere Identifizierung und Verschlüsselung der Informationen, die von der eIDAS-Verordnung vorgeschrieben sind, erlaubt eine rechtssichere und zuverlässige Unterzeichnung der Dokumente
Ein innovatives Image für den Immobiliensektor
Neue Praktiken kommen immer gut an, vor allem, wenn sie das Leben für alle erleichtern.
Die Unterzeichnung eines digitalen Mietvertrags:
Worauf Sie achten sollten
Ein Mieter könnte versucht sein, einem digitalen Dokument eher zu vertrauen oder jedenfalls weniger aufmerksam zu sein. Dennoch sollten alle Bestimmungen des Mietvertrags überprüft werden, bevor Sie ihn elektronisch unterschreiben:
- Die Höhe der Miete
- Anhänge, wie z. B. das Übergabeprotokoll, die Angaben zur Kaution bzw. die Bürgschaftserklärung, das technische Gutachten, die Versicherungsbescheinigung oder auch die Miteigentumsordnung
- Obligatorische Klauseln, wie die Angaben zur Wohnfläche, der Name und die Anschrift des Vermieters oder die Höhe der Kaution. Andere Angaben dürfen dagegen im Mietvertrag nicht erscheinen, wie z. B. Vereinbarungen über Vertragsstrafen im Falle von unbezahlter Miete oder Zahlungsverzug
- Die Dauer des Mietverhältnisses, von einem Jahr für eine möblierte Wohnung bis zu mindestens drei Jahren für eine unmöblierte Wohnung
- Maklergebühren, die nur die Zusammenstellung der Unterlagen, die Erstellung des Mietvertrags, die Besichtigungen und das Übergabeprotokoll umfassen dürfen.
Einfacher und schneller: Die Lösung für die elektronische Signatur von Connective erleichtert die Abwicklung Ihrer Mietangelegenheiten durch die digitale Unterzeichnung des Mietvertrags.
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