Die digitale Signaturlösung von Connective erfüllt Schweizer, Singapurer & Hongkonger Recht

digital signatures solution compliant

Die neueste Analyse von DLA Piper bestätigt: Die digitale Signaturlösung von Connective erfüllt Schweizer, Singapurer & Hongkonger Recht

Als Vorreiter im Bereich der digitalen Signaturen ist es unser erklärtes Ziel, den globalen Markt zu erobern. Vor diesem Hintergrund haben wir die Wirtschaftskanzlei DLA Piper gebeten, ihre ursprüngliche Analyse der Rechtswirksamkeit unserer digitalen Signaturlösung (Connective eSignatures) nun global anzulegen.

In ihrer ersten Bewertung bestätigte DLA Piper, dass unsere digitale Signaturlösung die Anforderungen an elektronische Signaturen gemäß eIDAS-Verordnung (EU), UETA und eSIGN Act (USA) erfüllt. Nun hat die Kanzlei die Rechtswirksamkeit von Connective eSignatures im Hinblick auf die Gesetze und Verordnungen in Hongkong, Singapur und der Schweiz geprüft. Das Ergebnis: unsere digitalen Signaturen sind auch in diesen Ländern rechtsgültig. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden in einem juristischen Whitepaper veröffentlicht.

 

ETO, ETA, FAES: grenzüberschreitende Geschäfte − sicher und einfach

In Hongkong erfüllt Connective eSignatures die Anforderungen an elektronische Signaturen gemäß ETO (Electronic Transactions Ordinance). Prinzipiell bedeutet das, dass die Rechtsgültigkeit einer elektronischen Signatur, die ein Benutzer unter ein Dokument gesetzt hat, nicht abgestritten werden kann. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: Einige Dokumente, wie Landverträge, können nicht elektronisch unterschrieben werden.

In Singapur kann Connective eSignatures zur Erstellung (sicherer) elektronischer Signaturen verwendet werden — in Verbindung mit angemessenen, rechtssicheren Verfahren — wie in ETA festgelegt.

Darüber hinaus sind die elektronischen Signaturen von Connective eSignatures auch in der Schweiz rechtsgültig, im Sinne von Artikel 2 (a) des Schweizer Bundesgesetzes über die elektronische Signatur.

Das Ergebnis dieser Analyse geht Hand in Hand mit der Internationalisierungsstrategie von Connective. Filip Verreth, Chief Product Officer, erklärt:

„Wir verfolgen das Ziel, die Connective-eSignatures-Lösung in vielen Ländern der Welt anzubieten, damit unsere Kunden grenzüberschreitende Geschäfte sicher und einfach abschließen können. Um das zu erreichen, müssen wir die im jeweiligen Land geltenden Gesetze stets im Blick behalten und erfüllen. Die Ergebnisse von DLA Piper bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und stärken unsere Position als Global Player auf dem Gebiet der elektronischen Signaturen.“

 

Reichweite global, Rechtssicherheit lokal

Laut DLA Piper können unsere Kunden Connective eSignatures in vielen Ländern beruhigt weiterbenutzen, denn unsere Lösung erfüllt strengste Gesetze und Verordnungen auf der ganzen Welt. Oder wie es Filip Verreth formuliert:

„Connective eSignatures ist eine Lösung mit globaler Reichweite, weil sie die geltenden länderspezifischen Gesetze erfüllt!“

Weitere Informationen zur Rechtssicherheit finden Sie in unserem Trust Center.

 

Laden Sie sich die neue Version des juristischen Whitepapers herunter!

 

Wir empfehlen Ihnen folgende Lektüre:

 

Connective eSignatures ist jetzt Nitro Sign Premium

Connective ist Teil der Nitro-Familie geworden! Diese Domäne wird in Kürze deaktiviert werden. Besuchen Sie gonitro.com und bleiben Sie über die neuesten Updates und Funktionen von Nitro Sign Premium (ehemals Connective eSignatures) informiert.